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   BVerwG, 07.05.2001 - 5 B 91.00   

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https://dejure.org/2001,14875
BVerwG, 07.05.2001 - 5 B 91.00 (https://dejure.org/2001,14875)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.2001 - 5 B 91.00 (https://dejure.org/2001,14875)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 2001 - 5 B 91.00 (https://dejure.org/2001,14875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Bekenntniserklärung bei der Beantragung eines Passes - Unterschied zwischen fehlerhafter Anwendung eines Rechtssatzes des Bundesverwaltungsgerichts und einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 5 B 91.00
    Die Beschwerde rügt, dass das Berufungsgericht "zu Unrecht - trotz der Entscheidung vom 16.02.1993 (BVerwGE 92, 70) - die (in der oben genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 6 Abs. 2 Nr. 3 BVFG aufgestellte) Regelvermutung zur Anwendung (bringe) und ... die äußere Willenserklärung des Klägers mit einem Bekenntnis im Rechtssinne (gleichsetze), ohne der Frage nachzugehen, ob dies zulässig ist" .
  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 5 B 91.00
    Eine ordnungsgemäße Divergenzrüge setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Bezeichnung eines die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatzes voraus, der einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Vorschrift aufgestellten abstrakten Rechtssatz widerspricht (vgl. z.B. Beschluss vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - ).
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 5 B 91.00
    Damit ist jedoch lediglich eine - möglicherweise - fehlerhafte Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Rechtssatzes behauptet, nicht aber eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. BVerwG Beschluss vom 10. Juli 1995 - BVerwG 9 B 18.95 - ).
  • BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99

    Spätaussiedlerin aus der früheren Sowjetunion - Aufnahmebescheid, - Angabe einer

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 5 B 91.00
    Soweit es den Klägern um die Klärung der rechtlichen Bedeutung der Motive des Erklärenden zu seiner Nationalität im Zusammenhang mit der Ausstellung des ersten Inlandspasses gehen könnte, haben sie sich mit ihrer Beschwerde selbst auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil des erkennenden Senats vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92) bezogen, in der auf die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen ist.
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 110.95

    Vertriebenenrecht: Bekenntnis zum deutschen Volkstum, Umsiedlung und

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 5 B 91.00
    Danach ist bei einer ersten Bekenntniserklärung in der Regel ohne Prüfung der Motive, die zur Abgabe der Erklärung geführt haben, davon auszugehen, dass dem äußeren Erklärungsinhalt auch ein entsprechendes inneres Bewusstsein zugrunde gelegen hat (so zuletzt Urteil des erkennenden Senats, a.a.O., m.w.N.); die Vermutung, dass hinter einer solchen Erklärung regelmäßig auch ein entsprechendes subjektives Bewusstsein steht, kann entkräftet sein, wenn sich an die Erklärung ein Verhalten anschließt, das damit unvereinbar ist (BVerwGE 101, 205).
  • VG Köln, 28.05.2002 - 2 K 4320/99
    vgl. BVerwG, Urteil vom 23.03.200 - 5 C 25.99 -, Beschluss vom 07.05.2001 - 5 B 91.00 - und zur Neufassung des § 6 Abs. 2 BVFG: Beschluss vom 10.09.2001 - 5 B 17.01 - vgl. weiter OVG NRW, Urteil vom 31.05.2000 - 2 A 4407/98 -.
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